Vergleich Richtgagen zu Inflation und KV

2013 wurden die ersten Richtgagen durch Leuchtkraft veröffentlicht. Damals wie heute geht es um eine Anpassung der Gagen an die steigenden Lebenshaltungskosten auf Basis des VPI’s. In den ersten Jahren waren die Inflationsraten so gering, dass wir nicht jedes Jahr anpassen mussten, mittlerweile ist das leider nicht mehr so.

Da es in letzter Zeit immer öfter Vorwürfe gibt, die Richtgagen seien in den letzten Jahren explodiert und hätten nichts mehr mit der Realität zu tun, haben wir uns den Verlauf der Gagen seit 2013 genauer angesehen. Leider nur für die Berufsgruppen Oberbeleuchter*in und Beleuchter*in, da die anderen Gruppen erst seit letztem Jahr im Mindestgagentarif erfasst sind.

Wie man klar sehen kann, verläuft die blaue Linie, die die Leuchtkraft Richtgage darstellt parallel zur roten Linie. Die rote Linie stellt die Gagenentwicklung auf Basis des VPI (Verbraucherpreisindex) dar, wenn wir die Gagen ab 2013 jeweils exakt um den VPI angehoben hätten. Die gelbe Linie ist die KV Mindestgage, und man sieht ganz deutlich, dass im Jahr 2023 die Mindestgagen nachgebessert wurden, die Leuchtkraft Richtgagen aber nicht den selben Sprung gemacht haben, sondern weiterhin parallel zum VPI verlaufen. Die gelb gepunktete Linie stellt die Mindestgage plus 30% dar, das ist der maximale Rahmen in dem sich laut ÖFI Förderung die geförderten Gagen bewegen dürfen. Wie man sehen kann, lagen die Richtgagen immer sehr knapp an dieser Linie, weswegen die Mindestgagen angehoben wurden.

Man kann sehen, dass die Richtgage für Oberbeleuchter*Innen sogar etwas unter der inflationsbereinigten Gage liegt, bei Beleuchter*innen liegen sie 34,51€ darüber.

Wir hoffen, dass diese Diagramme zeigen, dass hier von Leuchtkraft nie willkürlichen Fantasiegagen aufgerufen wurden, sondern es um bloße Wertsicherung der geleisteten Arbeit geht.