Auch wenn uns im Department das Urheberrecht nicht direkt betrifft, wäre es gut wenn ihr euch eine Minute Zeit nehmt um euch über die bevorstehenden Änderungen informiert. Indirekt hat das ganze sehr wohl Auswirkungen auf uns.
Ich leite einen kurzen Überblick von Fabian Eder von der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden (VDFS) weiter.
Liebe Kolleg*innen und Kollegen!
Der Entwurf zu einem neuen Urheberrechtsgesetz ist in Begutachtung und soll massive Verschlechterungen für Filmschaffende bringen. Das betrifft auch die Verbände, die nicht zu den Urheber*innen gehören, da auf diesem Weg die SKE Mittel (Soziale und Kulturelle Einrichtungen«) mitttelfristig versiegen werden. 50% der Tantiemen fließen vor Steuern in die SKE Töpfe. Diese Mittel werden von den Filmschaffenden selbstverwaltet.
Der Ausfall dieser Mittel bedeutet nicht nur keine Förderungen mehr für die Verbände, auch die Finanzierung des Dachverbandes ist damit gefährdet. Ohne SKE keine Maria Anna Kollmann – um es mal runter zu brechen. – Und was das bedeutet, brauche ich Euch nicht zu erklären. (Erklärung für alle die nicht so viel mit dem Dachverband zu tun hatten: Maria Anna Kollmann ist die Geschäftsführerin des Dachverbandes und zum einen dort sehr aktiv , andererseits auch in sehr vielen anderen kulturpolitischen Netzwerken involviert.)
Das ist nicht alles: Diagonale, Crossing Europe, Vienna International Shorts, Tricky Women, Slash – praktisch alle namhaften österreichischen Festivals werden aus den SKE Töpfen mitfinanziert. Aber auch Filmmuseum und Filmarchiv bekommen nicht Jahresförderungen, auch Sonderprojekte wie der Umbau des Metro Kinos oder der Neubau eines Filmlagers in Laxenburg werden massgeblich mitfinanziert.
Die #we_do! Initiative ist ohne diese Mittel genauso undenkbar, wie Interface Film. Projekte wie die Studien zur sozialen Lage der Filmschaffenden oder die lebenswichtige Rechtsberatung während der Corona Pandemie werden ausschließlich aus diesen Mitteln finanziert.
Wir haben uns mit unseren Kolleg*innen aus Musik, Literatur und Bildender Kunst in der »Initiative Urhebervertragsrecht« vor zwei Jahren zusammengeschlossen. Die Seite der Verwerter und Produzenten hat unsere Gesprächsangebote während der Erstellung des Gesetzestextes abgelehnt. Das Justizministerium hat einen »Stakeholder – Dialog«, wie er bei Gesetzgebungsverfahren üblich ist, nicht abgehalten. Durch diese Gesprächsblockade entstand ein Gesetzestext, der rücksichtslos über die Interessen der Filmschaffenden drüberfährt. Die Unterstützung aus dem BMKOES ist endenwollend. Die Gespräche mit – was manche von uns schmerzen wird – beiden Regierungsparteien zeigen, dass leider gar kein Wille vorhanden zu sein scheint, sich für die Künstler*innen einzusetzen.
Wird das Gesetz so umgesetzt, bedeutet das eine sofortige und massive Schlechterstellung österreichischer Künstler*innen gegenüber deutschen Kolleg*innen (In DE ist das Gesetz bereits fair und angemessen umgesetzt und garantiert den Betroffenen die ihnen zustehenden Rechte). Es bedeutet aber auch mittelfristig, dass nach dem technologischen Auslaufen der derzeitigen Vergütungen (beispielsweise Speichermedienvergütung) die Tantiemen für Österreicher*innen ganz ausfallen werden.
Aufgrund des Unterschieds zu Deutschlands (der Großteil unserer Filme sind Koproduktionen) ist der entstehende Verwaltungsaufwand für kleine Produzent*innen defakto nicht administrierbar, »große Produzenten« werden diese Administration aus den Budgets bezahlen: Geld, das Euren Film dann auf der Leinwand fehlt.
Ein Beispiel stellvertretend für alle betroffenen Berufsgruppen:
Iris Berben, Jan Josef Liefers, Uschi Strauss und Karl Markovics spielen gemeinsam im selben Film. Berben und Liefers bekommen Tantiemen, Strauss und Markovics nicht.
Eine SOKO Staffel wird in 3er Blöcken gedreht. Die österreichischen Kameraleute bekommen keine Tantiemen, die deutschen schon.
usw.
Es geht dabei um die Beteiligung an den Werbeeinnahmen von Google, Youtube, Facebook und Co. Im Gegensatz zu diesen Plattformen zahlen wir in Österreich Steuern.
Kein Endverbraucher, kein User wird finanziell belastet.
Und was die oft zitierte Meinungsfreiheit angeht: Wir freuen uns über jeden User, der unseren Content teilt – allerdings wollen wir an der Werbeeinnahmen, die die Plattform mit unseren Inhalten generiert, beteiligt werden.
Für all jene, deren Gage im Kollektivvertrag abgebildet ist, sollen alle Rechte für immer in der KV-Mindestgage bereits abgegolten sein. Editorinnen würden dadurch in ihrer Bezahlung unter die Gage eine Filmaushilfskraft fallen.
Wir wollen:
– unsere Ansprüche selbst mit Google verhandeln (»direkter Vergütungsanspruch«)
– unsere Rechte gemeinsam wahrnehmen (als Einzelne sind wir dazu gerade auf internationaler Ebene nicht in der Lage.)
– Eine Anpassung an das bestehende deutsche Recht.
Bis 13. Oktober können Eure Verbände hier https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00143/index.shtml#tab-Uebersicht Stellungnahmen zu den Gesetzen abgeben. Bitte macht davon gebrauch. Bei juristischen Rückfragen wendet Euch bitte an den Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden oder an gernot.schoedl@vdfs.at .
Wir bitten Euch ferner, unsere Anliegen in beiliegender Online – Petition zu unterstützen:
Herzlichen Dank, Fabian
Fabian Eder